Transparenz

Bestattungskosten

Was eine Bestattung kostet, richtet sich nach Ihren individuellen Vorstellungen – eine pauschale Summe können wir daher nicht nennen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und erstellen Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

1.

Leistungen Ihres Bestattungshauses

Beratung, Versorgung, Formalitäten, Sarg und/oder Urne.

2.

Öffentliche Gebühren

Sterbeurkunde, Papiere, Grabstelle auf dem Friedhof.

3.

Kosten für weitere Dienstleister

Todesanzeige, Floristik, Redner, Musiker, ggf. Trauerkaffee.

Häufige Fragen zu Bestattungskosten

Nicht zwangsläufig. Zwar entfallen bei einer Feuerbestattung Kosten für einen aufwendigen Sarg, dafür kommen Gebühren für die Einäscherung und eine Urne hinzu. Auch die Grabart und die Friedhofsgebühren beeinflussen den Gesamtpreis erheblich. Erst nach Abwägung Ihrer individuellen Wünsche lässt sich ein verlässlicher Vergleich anstellen.

Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten. Schlagen die Erben das Erbe aus oder sind sie unbekannt, sind die unterhaltspflichtigen Angehörigen in gesetzlich festgelegter Reihenfolge verpflichtet (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister). Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.

Ja, in vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie uns bitte direkt darauf an – wir finden gemeinsam eine Lösung, die Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht, damit Sie sich in dieser schweren Zeit keine zusätzlichen Sorgen machen müssen.

Können die Bestattungskosten nachweislich nicht aus dem Nachlass und den eigenen finanziellen Mitteln getragen werden, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten zu stellen (§ 74 SGB XII). Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sprechen Sie uns an

Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot, das genau zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten passt.